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Verkehrsrecht

Sie sind zu schnell gefahren? Hatten Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug? Möchten Sie Schadenersatzansprüche und/oder Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfall geltend machen? Oder womöglich wurde Ihnen der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot erteilt? Sie haben eine Verkehrsstraftat (z.B. Fahrerflucht) begangen?
Dann helfen wir gerne in verkehrsrechtlichen Fragen.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? 
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, gegen den Sie vorgehen möchten, ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin mit unserem Büro, der innerhalb dieser Frist liegt. Sie sollten zum Termin den Bußgeldbescheid mitbringen. 
Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug oder möchten Schadenersatzansprüche und/oder Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfall geltend machen?
Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot erteilt? Sie haben eine Verkehrsstraftat begangen?
Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin mit unserem Büro. Sie sollten zum Termin alle Unterlagen, die Sie zu dem Fall erhalten haben (z. B. Unterlagen von der Versicherung, Unfallmitteilung etc.) mitbringen. 

Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns an: 05451 9990-0