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Arbeitsrecht

Dies sind unter anderem unsere Tätigkeitsgebiete:
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitslosengeld
  • Aufhebungsvertrag
  • Außerordentliche Kündigung
  • Betriebsstilllegung, Betriebsschließung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Geschäftsführerkündigung
  • Kündigung wegen Krankheit
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Massenentlassung
  • Personenbedingte Kündigung
  • Sozialauswahl
  • Sozialplan
  • Sperrzeit
  • Verdachtskündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Zeugnis
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Sollten Sie eine Kündigung erhalten, gegen die Sie vorgehen möchten, ist es zwingend notwendig, innerhalb von drei Wochen ab Übergabe der Kündigung sich bei uns vorstellig zu machen. Ein Klageverfahren kann nämlich nur innerhalb dieser Frist aufgenommen werden.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin mit unserem Büro. Sie sollten zu dem Termin die Kündigung, die letzte Lohnabrechnung sowie den Arbeitsvertrag mitbringen.
Sie möchten kündigen?
Auch bei einer Eigenkündigung ist es sinnvoll, sich vorher beraten zu lassen, um spätere Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Dies gilt sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber.

Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns an: 05451 9990-0